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LUFTREINHALTUNG: EINHEITLICHE ANFORDERUNGEN

Künftig gelten strengere und einheitliche Begrenzungen für den Geruchs- und Schadstoffausstoß von technischen Anlagen, die immissionsschutzrechtlich genehmigt werden müssen.

Das hat das Bundeskabinett mit der überarbeiteten Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) festgelegt. Zu den rund 50.000 betroffenen Anlagen gehören u. a. Abfallbehandlungsanlagen,
Fabriken der chemischen Industrie, Einrichtungenzur Metallerzeugung, Zementwerke sowie große Anlagen der Nahrungsmittelindustrie.

In unserem aktuellen Fachbeitrag in der UMWELTTECHNIK 1/2021 (einem Supplement der Zeitschriften Verfahrenstechnik und My Factory) stellen wir die aktuelle Gesetzeslage vor und zeigen die Vorteile der biologischen Abluftreinigung anhand von Praxisbeispielen auf - speziell für die Nahrungs- und Genussmittelindustrie.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen: Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zu den vorgestellten Technologien

Quelle: www.vereinigte-fachverlage.de

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